Die Jägerprüfung unterteilt sich in drei verschiedene Teile. Den schriftlichen Teil, den praktisch-mündlichen Teil und das jagdliche Schießen.
Insgesamt gibt es vier Sachgebiete, die in unterschiedliche Themenbereiche gegliedert sind:
Die schriftliche Prüfung besteht aus 25 Fragen je o. g. Sachgebiet, von denen man 15 richtig beantworten muss.
Die praktisch-mündliche Prüfung findet getrennt voneinander statt (erst die praktische und dann die mündliche Prüfung). Dabei muss man in der praktischen Prüfung vor allem Präparate, Bäume oder Sträucher, etc. erkennen. Außerdem wird die Sicherheit mit der Waffe geprüft.
In der mündlichen Prüfung kann alles gefragt werden, meistens jedoch die Fragen, die man in den vorhergehenden Prüfungen falsch beantwortet hat.
Das Schießen gliedert sich in drei Teile:
Seit dem Jahr 2012 bietet der Jagdverein Hubertus Witzenhausen einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung an. Damit soll die qualifizierte Ausbildung des jägerischen Nachwuchses in unserer Region gefördert werden.
Ein Team erfahrener Praktiker wird die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit allen Prüfungsgebieten vertraut machen.
Die Ausbildung enthält alle Sachgebiete wie Wildtierbiologie, Jagdbetrieb, Waffen und Recht. Die praktischen Inhalte wie Jagdliches Schießen und die Teilnahme an Bewegungsjagden gehören ebenfalls dazu. Die Teilnahme an einem qualifizierten Ausbildungslehrgang ist Voraussetzung, um zur Jägerprüfung zugelassen zu werden. Die Prüfung wird nach Lehrgangsende abgelegt. Lehrgangsteilnehmer müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Die Grundkosten des Lehrganges belaufen sich auf 1400 Euro.
Darin sind die Lehrgangsunterlagen sowie die Kosten für den Fallenjagd-Lehrgang enthalten.
Nichtantritt zur Prüfung in einem laufenden Kurs führt im Folgekurs zum Fälligwerden einer reduzierten Lehrgangsgebühr von 450,00 Euro!
Anmeldeformulare können angefordert oder hier heruntergeladen werden.
Senden Sie Ihre Anmeldung bitte an
Daniela Sander
Am Hagelholz 23
37217 Witzenhausen
Email: Ausbildung@jagdverein-witzenhausen.de
Wichtig:
Erst bei Ausfüllung der Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren kann eine Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang entgegen genommen werden!